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   OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1992 - 4 A 10205/90   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.1992 - 4 A 10205/90 (https://dejure.org/1992,28213)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.1992 - 4 A 10205/90 (https://dejure.org/1992,28213)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 1992 - 4 A 10205/90 (https://dejure.org/1992,28213)
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Wird zitiert von ... (3)

  • VG Freiburg, 16.10.2018 - A 5 K 7980/17

    Zustellung eines Verwaltungsakts an Minderjährigen mit Amtsvormund;

    Eine zumutbare - weil offiziell, legal und hinsichtlich anderer Gefährdungen (Krieg, Wegelagerer, Naturkatastrophen) weitgehend gefährdungsfrei mögliche - freiwillige Rückkehr in den Heimatstaat ist also nach wie vor überhaupt nur in Gebiete theoretisch vorstellbar, in denen das Assad-Regime Kontrolle ausübt ( so schon früher zu den verschiedenen Rückkehr- und Einreisevarianten in den von den Syrern kontrollierten Libanon OVG NRW, Urt. v. 11.03.1992 - 4 A 10205/90 -, juris ).
  • VG Freiburg, 29.05.2017 - A 6 K 733/17

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige - verfolgungsfreier

    Eine zumutbare - weil offiziell, legal und hinsichtlich anderer Gefährdungen (Krieg, Wegelagerer, Naturkatastrophen) gefährdungsfrei mögliche - freiwillige Rückkehr in den Heimatstaat, ggf. in dabei zu unterstellender Begleitung von Familienangehörigen, ist also nach wie vor überhaupt nur in Gebiete theoretisch vorstellbar, in denen das Assad-Regime Kontrolle ausübt (so schon damals zu den verschiedenen Rückkehr- und Einreisevarianten in den von den Syrern kontrollierten Libanon OVG NRW, U. v. 11.03.1992 - 4 A 10205/90 -, juris, Rn. 49 -53).
  • VG Freiburg, 22.05.2017 - A 6 K 1751/17

    Flüchtlingseigenschaft für syrische Staatsangehörige wegen Asylantragstellung und

    Eine zumutbare - weil offiziell, legal und hinsichtlich anderer Gefährdungen (Krieg, Wegelagerer, Naturkatastrophen) gefährdungsfrei mögliche - freiwillige Rückkehr in den Heimatstaat, ggf. in dabei zu unterstellender Begleitung von Familienangehörigen, ist also nach wie vor überhaupt nur in Gebiete theoretisch vorstellbar, in denen das Assad-Regime Kontrolle ausübt (so schon damals zu den verschiedenen Rückkehr- und Einreisevarianten in den von den Syrern kontrollierten Libanon OVG NRW, U. v. 11.03.1992 - 4 A 10205/90 -, juris, Rn. 49 -53).
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